Gemeinsamer Bundesausschuss Innovationsausschuss

Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, muss das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber beim Gemeinsamen Bundesausschuss den Innovationsausschuss eingerichtet. Seit dem Jahr 2016 fördert er Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen dem Innovationsausschuss die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung.

Mehr erfahren